Bienenschwarm einfangen im Kreis Neuwied

In der Zeit von Mitte April bis Anfang Juli ist das Bienenvolk am stärksten und es kann im Zuge des Fortpflanzungstriebes des Bienenvolkes zum Auszug eines Bienenschwarms kommen. Diesen können Sie dann im nächstgelegenen Baum oder Strauch, am abgestellten Fahrrad oder an sonstigen ungewöhnlichen Orten hängen sehen. Zunächst einmal gilt es Ruhe zu bewahren, es gibt keinen Grund zur Panik. Die Bienen sind ausgezogen, haben sich als Schwarm gesammelt und werden binnen weniger Stunden weiterziehen, um sich ein neues Zuhause zu suchen. Diese Gelegenheit sollte man nutzen, den Schwarm zu fangen – der Imker in Ihrer Nähe nutzt die Gelegenheit gerne, ein neues Bienenvolk hinzuzugewinnen.

Um den Bienenschwarm einfangen zu lassen, wenden Sie sich gerne an einen der von uns in der Tabelle genannten „Schwarmfänger“ aus dem Kreis Neuwied in Ihrer Nähe oder kontaktieren Sie einen unserer Imkervereine im Kreis Neuwied:

Ort / RegionNameVornameTelefon
AltenkirchenKleinTom0171 1755556
AsbachHennigGeorg0177 6949914
AsbachKeenJürgen0170 5539467
Bad HonnefHeideSabine0163 3649974
Bad HönningenSchmittWerner0157 38305252
BreitscheidLansenWerner0176 88093433
BuchholzCarolusAndreas0175 2987604
KönigswinterSeineRüdiger0173 7018394
Linz/UnkelSchmittWerner0157 38305252
Neustadt/WiedKleinTom0171 1755556
NeuwiedDelfsWalter0173 3621902
NeuwiedFaustenMatthias0170 4760029
NiederwambachNeumannPeter0176 87171127
PuderbachLedovcicStefan0151 20922325
Sankt AugustinRohnerRene0173 7089491
St. KatharinenPollittMax-Josef0170 5866824
VettelschossPollittMax-Josef0170 5866824
WeyerbuschMeisRebecca0176 61079611
WindhagenFischerMarita02645 3537

Rechtliches zum Einfangen eines Bienenschwarmes ist in den Paragraphen §§ 961-964 des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB geregelt.

Bitte beachten Sie, dass unsere Imker und Schwarmfänger im Kreis Neuwied keine Akrobaten oder Feuerwehrleute sind! Einen Schwarm aus einer 20 Meter hohen Baumkrone werden sie mit einfache Mitteln nicht einfangen können. Das Betreten fremder Grundstücke ist zum Einfangen eines Bienenschwarms zwar gestattet, aber fremdes Eigentum darf hierbei keinesfalls beschädigt werden. In wirklichen Notfällen sollte man nicht zögern, die Feuerwehr zu kontaktieren.